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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Podologiepraxis am Rathaus, Stand: 01.04.2020

§ 1  Allgemeines


Für Rechtsgeschäfte mit Patienten gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden bei Vertragsabschluss Vertragsbestandteil. Abweichende Bedingungen des Patienten werden nicht anerkannt, es sei denn, die Praxis stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen medizinischen Dienstleistungen zwischen der Podologoepraxis und dem Patienten, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. 


Die Podologiepraxis behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. 
Die Preise der Praxis haben Gültigkeit bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Preisänderungen werden mindestens 30 Tage vorher angekündigt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Auf Wunsch wird die Preisliste an den Patienten ausgehändigt. Sie steht in ihrer aktuellen Fassung unter info@podologiepraxisamrathaus.de zur Ansicht zur Verfügung. Die Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und finden Geltung. 

§ 2  Terminvereinbarungen


Bei einer Terminabsprache mit der Podologiepraxis am Rathaus kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß § 611 BGB zustande.
Terminvereinbarungen können persönlich in der Podologiepraxis am Rathaus, Am Rathaus 13c in 53347 Alfter oder telefonisch unter 0228-9473 1460 vorgenommen werden.
Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann im Interesse der nachfolgenden Patienten von der Behandlungszeit abgezogen werden. Auf eine vom Patienten gewünschte Kürzung der Behandlungszeit während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Der vereinbarte Vergütungsanspruch bleibt für die Praxis im vollen Umfang bestehen.

§ 3  Terminverschiebungen, Terminabsagen und Stornierungen


Die Podologiepraxis am Rathaus ist eine Bestellpraxis. Der Behandlungsvertrag kommt durch die Annahme mittels Terminbestätigung durch die Praxis zu Stande. Für den Patienten wird für den vereinbarten Termin eine Fachkraft bereitgestellt. Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden. Deshalb beachten Sie bitte:
Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Sie können persönlich, durch Fax oder durch Anruf (bei Nichterreichbarkeit auch mittels Ansage auf dem Anrufbeantworter) erfolgen, wenn während der Behandlungen das Telefon nicht besetzt ist. Der Patient hat dabei den Nachweis der rechtzeitigen Terminabsage zu erbringen. 
Sollte der Patient nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen bzw. wird dieser nicht abgesagt, wird der volle Behandlungspreis in Rechnung gestellt. Die Podologiepraxis am Rathaus behält sich aus organisatorischen Gründen vor, bereits vereinbarte Folgetermine ersatzlos zu stornieren.


Kurzfristig abgesagte Termine, egal aus welchen Gründen, werden dem Patienten mit einer Ausfallgebühr gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt. Sollte es der Praxis möglich sein, einen kurzfristig abgesagten Termin dennoch erneut vergeben zu können, entfällt diese.

§ 4  Hausbesuche


Hausbesuche können nur dann vereinbart werden, wenn der Patient durch eigene krankheitsbedingte Unfähigkeit daran gehindert ist, das Haus zu verlassen. Hausbesuche können nur im Rahmen der personellen und zeitlichen Möglichkeiten der Podologiepraxis am Rathaus durchgeführt werden. Eine Verpflichtung seitens der Praxis zur Übernahme eines Hausbesuchs besteht nicht. 


Wird der Patient bei einem Hausbesuchstermin nicht angetroffen, wird neben der Ausfallgebühr eine Anfahrtspauschale in Rechnung gestellt.

§ 5  Podologische Behandlung mit Heilmittelverordnungen


Die rechtliche Grundlage für eine solche Behandlung ist ein „Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen“. Nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der Heilmittelverordnung abgegolten werden. Für nicht eingehaltene Termine fällt demnach ebenfalls die Ausfallgebühr an, die vom Patienten privat beglichen werden muss (§§ 611ff BGB)

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§ 6  Anfertigung von Hilfsmitteln 


Werden zwischen dem Patienten und der Podologiepraxis am Rathaus Vereinbarungen über die Anfertigung von podologischen Hilfsmitteln (z.B. Nagelspangen, Orthosen) getroffen, wird der Preis des Hilfsmittels auch fällig, wenn der Patient sich im Nachhinein gegen diese Therapie entscheidet.

§ 7 – Pflichten des Patienten


Für die Erbringung der vereinbarten Leistungen verpflichtet sich der Patient der Praxis alle erforderlichen Informationen rechtzeitig mit aktuellem Inhalt zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der vereinbarten Dienstleistung notwendig sind. Dabei hat der Patient insbesondere sämtliche Erkrankungen der Praxis gegenüber vor Beginn der Behandlung mitzuteilen, die für die Behandlung relevant sein könnten. Der Patient ist zum Schutze des Praxispersonals zudem verpflichtet, den möglichen Verdacht eine Gesundheitsgefahr (gemäß dem Infektionsschutzgesetz) vor dem Behandlungsbeginn ordnungsgemäß der Praxis gegenüber anzuzeigen.

§ 8 – Ausschluss der Leistungspflicht


Die Podologiepraxis am Rathaus ist berechtigt die vereinbarte Leistung zu verweigern und den störenden Patienten im Interesse der anderen Patienten von der Behandlung auszuschließen, sofern sich der Patient wiederholt grob störend während seiner Behandlung verhält. 2. Erfolgt in berechtigten Fällen der Ausschluss, behält die Praxis den vereinbarten Vergütungsanspruch.
Ist der Podologiepraxis am Rathaus die Durchführung der vereinbarten Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung der Praxis, wegen Störungen am Praxisort oder am Ort der Dienstleistung (z.B. bei Hausbesuchen) nicht möglich, kann sie vom Vertrag zurücktreten. Der Patient wird darüber umgehend informiert.

§ 9  Risiken


Eine Behandlung am Fuß erfolgt mit schneidenden und rotierenden Instrumenten. Dabei kann es auch bei sorgfältigen Arbeiten zu Gewebsläsionen kommen. 
Im Zusammenhang mit der Behandlung werden Pflegeprodukte, Desinfektionsmittel und andere Materialien (Pflaster, Verbandsstoffe, Materialien der Nagelprothetik oder Abdruckmassen) verwendet, die allergische Reaktionen (Juckreiz, Rötungen oder Hautausschlag) auslösen können.

§ 10  Einlösung von Gutscheinen


Zum Einlösen eines Gutscheins muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein muss zum Termin vorgelegt werden. Bei Nichterscheinen zum Termin ohne vorherige Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit. Ist der Gutschein nicht auf eine bestimmte Behandlung ausgestellt, sondern auf einen Euro-Betrag, wird das Entgelt für eine Behandlung bei Nichterscheinen zum Termin ohne vorherige Absage von dem Gutscheinbetrag in Abzug gebracht.

§ 11  Datenschutz


Unsere Praxis ist gegenüber den Aufsichtsbehörden dokumentationspflichtig und praxisbezogene Daten müssen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert werden. Daher behalten wir uns vor, zu Dokumentationszwecken ggf. Fotos von den behandelten Patientenfüßen zu machen. Patientendaten werden von der Podologiepraxis am Rathaus nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben. An die Praxis übermittelte personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung der Patientenanfragen oder der Abwicklung verwendet.

Die Abrechnungsstelle Mittelrhein, Clemens-August-Straße 5, 53115 Bonn, Telefon 0228-651508, haben wir mit dem Abrechnungs-Procedere (gilt nur für Patienten mit Heilmittelverordnung) beauftragt. Zum Zweck der Abrechnungserstellung ist es von Nöten, sämtliche Informationen, insbesondere die Daten aus der Patientenkartei, Name, Geburtsdatum, Anschrift, Befunde, ärztliche Verordnung, Behandlungsdaten und Verläufe, an die Abrechnungsstelle zu übermitteln. Ihre Daten werden von uns nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben. 

§ 12  Haftungsausschluss


Die Podologiepraxis am Rathaus wird die Patienten im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen fachlichen Aufklärung über die Maßnahmen und die im Rahmen des Ermessensspielraums möglicherweise auftretenden Folgen, Komplikationen und die durch den Patienten anzuwendenden Maßnahmen mündlich aufklären. Dies wird in der Karteikarte des Patienten dokumentiert.


Die Podologiepraxis am Rathaus übernimmt keine Haftung, wenn der Patient durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf von ihm gelieferten Informationen basieren, die sich als falsch oder unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allem, aber nicht ausschließlich, auf Informationen zu physischen Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen, oder auf die Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen.

§ 13  Gerichtsstand


Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Podologiepraxis am Rathaus in Alfter. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich Bonn, NRW.  

 

§ 14  Kenntnisnahme der AGB


Ein Exemplar dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) befindet sich als Aushang im Wartebereich und kann auf Wunsch mit der Behandlungs- und Honorarvereinbarung ausgehändigt werden. Zusätzlich finden sich diese unter info@podologiepraxisamrathaus.de .     
                 

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